Schülerfahrtkostenerstattung Lathen

vom 26.04.2024 | 11:19 Uhr

Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von Februar 2024 bis April 2024 sind bis zum 10. Mai 2024 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.

 



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