3G-Nachweispflicht im Rathauses der Samtgemeinde Lathen und im Haus des Gastes

vom 29.11.2021 | 08:46 Uhr

Ab Montag, 29.11.2021 wird bis auf Weiteres zum Schutz und zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Besucherinnen und Besucher für das Rathaus der Samtgemeinde Lathen sowie für das Haus des Gastes eine 3G-Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher gelten.

Besucherinnen und Besucher erhalten ausschließlich über den Haupteingang Zutritt zum Rathaus.

Neben dem Nachweis des jeweiligen 3G-Status (geimpft, genesen oder getestet) bitten wir um Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.

Jeder 3G-Nachweis wird vor dem Zutritt kontrolliert. Impfzertifikate und Genesenenzertifikate könnten entweder in digitaler  oder in Papierform nachgewiesen werden.

Für den Nachweis negativer Testung bitten wir um Vorlage eines PoC Antigen-Tests. Diesen erhalten Sie in allen zugelassenen Testzentren sowie in ausgewählten Apotheken.

Ein Covid-Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Vorgelegte Nachweise und Daten werden nicht gespeichert.