Schülerfahrtkostenerstattung

vom 26.04.2023 | 14:14 Uhr

Lathen. Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von Februar 2023 bis April 2023 sind bis zum 6. Mai 2023 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 13, einzureichen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.



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