Ehrung bei beruflichen Erfolgen - Meldung an die Samtgemeinde Lathen erforderlich!

vom 07.07.2026 | 09:10 Uhr

Die Samtgemeinde Lathen ehrt jährlich Personen, die sich als Jahrgangsbeste bzw. Jahrgangsbester ihres Ausbildungsberufes hervorgetan haben. Zudem wird die erfolgreiche Teilnahme an Berufswettkämpfen geehrt, wobei im entsprechenden Wettkampf der erste, zweite oder dritte Platz auf Bundes- oder Landesebene belegt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen zudem erfüllt sein:

Ehrung erfolgreicher Auszubildender:
Die Ausbildung wurde in einem Betrieb absolviert, der in der Samtgemeinde Lathen seinen Sitz hat
oder
die Ausbildung wurde in einem Betrieb außerhalb der Samtgemeinde Lathen absolviert, der Wohnsitz der/des Auszubildenden liegt aber in der Samtgemeinde Lathen.

Ehrung erfolgreicher Teilnahme an Berufswettkämpfen:
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist in einem Unternehmen beschäftigt, das seinen Sitz in der Samtgemeinde Lathen hat
oder
die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist in einem Unternehmen außerhalb der Samtgemeinde Lathen beschäftigt, ist aber in der Samtgemeinde Lathen wohnhaft (1. Wohnsitz).

Sofern entsprechende Erfolge im Zeitraum 01.08.2025 bis 30.06.2026 erzielt wurden, sollte eine entsprechende Anmeldung zur Ehrung bis zum 01.09.2026 per Mail an die Samtgemeinde Lathen erfolgen: ehrenamt@lathen.de

Die Meldung kann sowohl von den Firmen als auch von den (ehemaligen) Auszubildenden selbst vorgenommen werden.