Schülerfahrtkostenerstattung

vom 04.11.2025 | 11:12 Uhr

Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von August 2025 bis einschließlich Oktober 2025 sind bis zum  14.11.2025  bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen. 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.

Der letzte Termin zur Beantragung der Fahrtkosten für das abgelaufene Schuljahr ist der 31.12.2025. 

Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.“



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