Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet "Lathen Ortskern" haben die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden, wie z.B. energetische Sanierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit, in Anspruch zu nehmen.
Dabei können über 10 Jahre bis zu 90 % (bei selbstgenutzten Wohngebäuden) bzw. über 12 Jahre 100 % der Herstellungskosten (bei vermieteten Gebäuden) steuerlich erhöht abgesetzt werden.
Daneben gibt es die Möglichkeit, für vielfältige, insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen attraktive Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten.
Alle nötigen Hinweise dazu finden Sie in der überarbeiteten Broschüre. Diese ist hier online einzusehen.
Für weitere Fragen können Sie sich bei der DSK in Bremen oder der Samtgemeinde Lathen melden.
Gemeinde Lathen: Andrea Schmees, FB Planen und Bauen, Tel. 0 59 33 – 66 35, andrea.schmees@lathen.de
DSK GmbH: Marina Eismann, Tel. 0421 897699-17, marina.eismann@dsk-gmbh.de
Die Broschüre finden Sie im unteren Teil des Beitrages.
Von der Sanierungsidee zur Steuerabschreibung - "Lathen Ortskern"
veröffentlicht am 12.04.2022
Kommentare
Kein Kommentar
Schreiben Sie einen Kommentar