Quelle: https://www.caritas-os.de/familienerholung
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung um einen Familienerholungsurlaub zu ermöglichen.
Wir (die Caritas) beraten Sie und unterstützen bei der Antragsstellung.
- Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien mit mindestens einem teilnehmenden minderjährigen Kind, für das Kindergeld bezogen wird
- die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
- die Sozialleistungen erhalten (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag) oder
- deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Antragstellung bis zum 31.03.2023 an die Caritas.
Weitere Infos unter Tel 05931 984221 (Sabine Fehrmann), E-Mail sfehrmann@caritas-os.de.
Informationen des Landes Niedersachsen zu Familienerholungsurlaub
Liste der BAG Familienerholung zu Familienferienstätten
Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerks