Wie in fast jeder Stadt und Gemeinde in Deutschland wird auch von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen eine Hundesteuer erhoben.
Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer ist jedoch, dass Hundehalter ihren Hund bei der Samtgemeinde Lathen anmelden. Nur dann ist Steuergerechtigkeit gegenüber Hundehaltern gewährleistet, die ihren „Vierbeiner“ beim Steueramt melden.
In der Vergangenheit wurde allerdings immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Die Samtgemeindeverwaltung geht weiterhin davon aus, dass eine Vielzahl an Hunden im Samtgemeindegebiet nicht steuerlich gemeldet sind. Um die Steuergerechtigkeit gewährleisten zu können, beabsichtigt die Samtgemeinde Lathen daher in Kürze die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in allen Haushalten.
Halter von bislang nicht angemeldeten Hunden haben mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung zu rechnen. Außerdem können Bußgelder festgesetzt werden.
Um sich eventuelle Unannehmlichkeiten zu ersparen, wird empfohlen, bisher nicht gemeldete Hunde umgehend bei der Samtgemeinde Lathen anzumelden.
Anmeldungen können Sie im Bürgerservice der Samtgemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, 49762 Lathen oder alternativ über die Homepage (http://sg-lathen.de) vornehmen.