Allgemeine Hinweise zum Hochwasser

vom 28.12.2023 | 17:02 Uhr

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert und enthält allgemeine Hinweise und Verhaltenshinweise zum Hochwasser in der Samtgemeinde Lathen.

 



Allgemeine Hinweise

Stand: 28.12.2023 | 15:27 Uhr

  • Meiden Sie betroffene bzw. überschwemmte Gebiete, insbesondere sollten diese nicht aus reiner Schaulust aufgesucht werden.
  • Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen. Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
  • Wenn Sie in einem betroffenen Bereich wohnen, möchten wir Sie präventiv bitten, sich nicht dauerhaft in Kellern aufzuhalten, Fahrzeuge aus Tiefgaragen herauszufahren, wertvolle Gegenstände aus Kellern in höher gelegene Geschosse zu bringen und ihre Selbsthilfefähigkeit zu stärken. Bitte bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
  • Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann. Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
  • Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio oder über die entsprechenden Digital-Kanäle (www.meinlathen.de/hochwasser).
  • Bitte laden Sie sich eine WarnApp (z.B. NINA) herunter, falls Sie dies noch nicht getan haben. Darüber werden Sie zuverlässig über wichtige Warnmeldungen informiert. 
  • Die abgesperrten Bereiche dürfen weder betreten noch mit Fahrzeugen durchquert werden und sind weiträumig zu umfahren. Es besteht Lebensgefahr!
  • Wege und Zufahrten sollten für Einsatz- und Rettungskräfte freigehalten werden, um Behinderungen im Einsatz zu vermeiden. Folgen Sie zudem den Anweisungen der Einsatzkräfte.
  • In Notfällen ist die Feuerwehr beim Abpumpen des Wassers behilflich. Allerdings können die Pumpen der Feuerwehr erst ab einer Wassertiefe von mindestens 15-20 cmeingesetzt werden. Diese Einsätze sind kostenpflichtig!
  • Halten Sie bitte die Notrufnummern von Polizei (110) und Feuerwehr (112) für Notrufe frei.