Ehrung bei beruflichen Erfolgen - Meldung an die Samtgemeinde Lathen erforderlich

vom 10.03.2025 | 07:55 Uhr

Die Samtgemeinde Lathen ehrt jährlich Personen, die sich als Jahrgangsbeste bzw. Jahrgangsbester ihres Ausbildungsberufes hervorgetan haben. Zudem wird die erfolgreiche Teilnahme an Berufswettkämpen geehrt, wobei im entsprechenden Wettkampf der erste, zweite oder dritte Platz auf Bundes- oder Landesebene belegt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen zudem erfüllt sein:

Ehrung erfolgreicher Auszubildender:
Die Ausbildung wurde in einem Betrieb absolviert, der in der Samtgemeinde Lathen seinen Sitz hat.

oder

die Ausbildung wurde in einem Betrieb außerhalb der Samtgemeinde Lathen absolviert, der Wohnsitz der/des Auszubildenden befindet sich jedoch in der Samtgemeinde Lathen.

Ehrung erfolgreiche Teilnahme an Berufswettkämpfen:
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist in einem Unternehmen beschäftigt, das seinen Sitz in der Samtgemeinde Lathen hat.

oder

die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist in einem Unternehmen außerhalb der Samtgemeinde Lathen beschäftigt, ist aber in der Samtgemeinde Lathen wohnhaft (1. Wohnsitz).

 

Sofern entsprechende Erfolge im Zeitraum 01.08.2024 bis 30.06.2025 erzielt wurden/werden, sollte eine entsprechende Anmeldung zur Ehrung bis zum 01.07.2025 per E-Mail an die Samtgemeinde Lathen erfolgen: ehrenamt@lathen.de.

Die Meldung kann sowohl durch die Unternehmen als auch durch die (ehemaligen) Auszubildenden selbst vorgenommen werden.



Das Bild zeigt die geehrten (ehemaligen) Auszubildenden aus dem Jahr 2024.