Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von Februar 2025 bis April 2025 sind bis zum 09. Mai 2025 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.
Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.“
Foto: www.freepik.com