Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von Mai 2025 bis Juli 2025 sind bis zum 11. Juli 2025 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.
Der letzte Termin zur Beantragung der Fahrtkosten für das abgelaufene Schuljahr ist der 31. Dezember 2025.
Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.“
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