In Übereinstimmung mit einer Regelung des Bundesministeriums des Inneren wird aus Anlass des 4. Jahrestages des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine eine Solidaritätsbeflaggung für die Ukraine (Vollmast) angeordnet.
Die Beflaggung erfolgt hierzu am Montag, 23. Februar 2026.
Mit der Beflaggung wird ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine gesetzt.
Die Anordnung steht im Zusammenhang mit der am 24. Februar 2026 vorgesehenen Trauerbeflaggung für die Obersten Landesbehörden.

